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30.08.2012 16:34

Erstes DKG-zertifiziertes Hirntumorzentrum

Qualitätssicherung im Sinne des neuroonkologischen Patienten

Das Hirntumorzentrum am Universitätsklinikum Münster ist von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als bundesweit erstes Neuroonkologisches Zentrum zertifiziert worden. Das Zentrum koordiniert die ambulante, stationäre und tagesklinische Versorgung von Hirntumorpatienten und wird laut der Prüfung durch unabhängige Gutachter den Qualitätskriterien der Zertifizierungskommission gerecht.

Die Zertifizierung medizinischer Zentren ist ein bereits seit Jahren eingesetztes Verfahren, um die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachzuweisen. Im Bereich der Onkologie verfolgt die Zertifizierung das Ziel, die Entstehung von onkologischen Zentren mit einem festgelegten Qualitätsanspruch zu fördern und somit die Versorgung von Krebspatienten zu verbessern. Betroffene sollten ganzheitlich und in allen Phasen der Erkrankung optimal betreut und versorgt werden, was nur durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Spezialisten unterschiedlicher medizinischer und pflegerischer Fachrichtungen möglich ist. Hierzu wurden von den medizinischen Fachgesellschaften für ausgewählte Organe, wie Brust, Prostata und Darm, spezifische fachliche Anforderungen festgelegt, nach denen die Qualität eines Zentrums bemessen wird.

Die Deutsche Hirntumorhilfe setzt sich für eine verbesserte Versorgungsqualität der Patienten und die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller für die Hirntumortherapie relevanten Fachbereiche ein. Durch ihre Mitarbeit in der Zertifizierungskommission Neuroonkologische Tumoren hat die gemeinnützige Organisation ihre Erfahrungen einbringen und zur Erstellung einer interdisziplinären Leitlinie beitragen können. Das Gemeinschaftswerk mehrerer Fachgruppen, wie z.B. der DKG, der DGNC und der DGN, legt die Anforderungen an die spezifische Diagnostik und Therapie von Neuroonkologischen Tumoren innerhalb von Onkologischen Zentren fest, um so die optimale Versorgung der Betroffenen gewährleisten zu können.

Zu diesen Anforderungen zählen u.a. die Behandlung von mindestens 100 primären Patientenfällen pro Jahr, das Vorhandensein einer interdisziplinären Tumorkonferenz, die Durchführung neuroonkologischer Therapiestudien, die Kooperation mit regionalen Patientengruppen sowie die Möglichkeit einer psychoonkologischen Betreuung, einer Beratung durch den Sozialdienst und angebotene Therapien im Bereich der Logopädie und Ergotherapie.

 

© 30.08.2012 mth, Deutsche Hirntumorhilfe e.V. | www.hirntumorhilfe.de

 
 

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