Arztwahl
Entscheidungsfreiheit bei der Arztwahl
Jeder Patient hat das Recht auf freie Arztwahl. Pflichtversicherte müssen hierbei einen Arzt mit Kassenzulassung wählen, um nicht privat für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen. Die Ablehnung des Patienten ist nur aus wichtigem Grund zulässig (Kapazität, gestörtes Vertrauensverhältnis).
Im Notfall ist eine Ablehnung nicht zulässig.
Krankenhauswahl
Das Krankenhaus kann vom Patienten frei gewählt werden. Die Arztwahl innerhalb des jeweiligen Krankenhauses kann hingegen nicht frei erfolgen.
Arztwechsel
Wenn Sie mit der Behandlung eines Arztes unzufrieden sind, können Sie den Arzt wechseln. Erfolgt der Wechsel während der laufenden Behandlung, muss die Krankenkasse informiert werden.
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