Dokumentation

Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht des Arztes

Alle Ärzte und Einrichtungen innerhalb des Gesundheitssystems sind dazu verpflichtet, alle Behandlungsdaten schriftlich zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

 

Nachträgliche Änderungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.

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