Schadensfall
Im Schadensfall
Trotz eines hohen Standards in der Gesundheitsversorgung kann es zu Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern kommen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass nicht immer bei Ausbleiben des Therapieerfolges ein Behandlungsfehler vorliegt.
Im Falle einer fehlerhaften Behandlung oder mangelhafter Aufklärung hat der Patient Schadensersatzansprüche. Besteht Verdacht auf einen medizinischen Behandlungsfehler, sollte zuerst zum behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen, Einsicht in die Behandlungsdokumentation gefordert und, wenn notwendig, die Krankenhausleitung benachrichtigt werden.
Einen etwaigen Behandlungsfehler muss grundsätzlich der Patient beweisen. Für die Aufklärung und Einholung der Einwilligung des Patienten ist der Behandler beweispflichtig. Laut Gesetz „sollen“ Krankenkassen den versicherten Patienten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen unterstützen. Wie diese Unterstützung aussehen muss ist unklar.
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