Satzung
Ziele der Deutschen Hirntumorhilfe
Die Deutsche Hirntumorhilfe strebt die Förderung der Neuroonkologie und die Verbesserung der medizinischen sowie psychosozialen Betreuung von Hirntumorpatienten an. Dies erfolgt durch Information und Aufklärung über bestehende und in der Erprobung befindliche Therapien sowie die Unterstützung von neuroonkologischen Forschungsprojekten.
Satzungauszug
§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Wissenschaft und Forschung im Bereich Neuroonkologie.
(2) Die Deutsche Hirntumorhilfe strebt in diesem Sinne die Verbesserung der medizinischen und psychosozialen Betreuung von Hirntumorpatienten sowie die Unterstützung dieser Patienten und ihrer Angehörigen durch Information und Aufklärung über bestehende und in der Erprobung befindliche Therapie- und Diagnoseverfahren sowie die Unterstützung der Wissenschaft und Forschung an. ...
(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Ämter in den Organen des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Aufwendungen für den Verein werden gemäß § 670 BGB ersetzt. Einzelheiten regelt eine entsprechende Kostenerstattungsordnung.
(4) Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuwendungen von Dritten.
...