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Soziales

Krankengeld und berufliche Wiedereingliederung

Interview mit Sozialarbeiterin Kirstin Engeland

Sozialdienst des Klinikums Marburg

 

 

Wer berät zur Pflegebedürftigkeit?

Im stationären Krankenhausbereich stehen die Mitarbeiter des Sozialdienstes und/oder der Pflegeüberleitung beratend zur Seite und können bereits entsprechende Anträge an die Kostenträger oder Leistungserbringer stellen.
Das Beratungsangebot im ambulanten Bereich wird unter Anderem von den zugelassenen Pflegediensten und den Pflegestützpunkten gestellt. Weitere Informationen erhält man auch von der Kreis- bzw. Gemeindeverwaltung.



Wie lange kann Krankengeld bezogen werden?

Krankengeld kann für 78 Wochen ab dem ersten Tag der Erkrankung bezogen werden. Darin eingeschlossen sind 6 Wochen Lohnfortzahlung. Die Höhe wird von den Krankenkassen berechnet. Eine individuelle Beratung erfolgt durch die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger oder durch Reha-Berater in einer Nachsorgeklinik.



Welche Hilfen kann ich bei Krankenkasse oder öffentlicher Hand beantragen?

Ein Schwerbehindertenausweis kann schon im Krankenhaus durch den Sozialdienst beim Versorgungsamt beantragt werden. Die Anträge liegen in jeder öffentlichen Verwaltung aus oder z.B. beim Sozialverband VdK. Bei der Krankenkasse kann eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für Medikamente beantragt werden, diese ist einkommensabhängig. Härtefonds können über den Sozialdienst in Anspruch genommen werden.

 

Wer hilft bei der beruflichen Wiedereingliederung?

Je nach Verlauf und Schwere der Erkrankung ist der Sozialdienst der Klinik zuständig, die Rehabilitationsklinik oder der Hausarzt. Auch kann beim Rehabilitationsteam der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur angefragt werden.

 

Beruflicher Wiedereinstieg trotz Bezug einer Erwerbsminderungsrente?

Dieser Punkt ist sehr schwierig zu beantworten und muss je nach Fall entschieden werden. Zunächst einmal gilt: Rehabilitation vor Rente! Die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger bieten "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" an, nach denen manchmal extra gefragt werden muss. Da die Handhabung hier individuell ist, sollte Kontakt mit der Arbeitsagentur oder dem Rentenversicherungsträger aufgenommen werden für eine persönliche Beratung, die dem jeweiligen Fall angemessen ist.

 

© Deutsche Hirntumorhilfe e.V.

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