Hausbesuche

Hausbesuche des behandelnden Arztes

Hausärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Praxis kommen kann oder es ihm nicht zumutbar ist.

 

Auch Fachärzte sind zu Hausbesuchen verpflichtet, wenn es dem Patienten, mit einer Erkrankung aus dem entsprechenden Fachgebiet, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, in die Facharztpraxis zu kommen.

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