Patientenrechtegesetz

Ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Patientenrechte waren schon immer in der deutschen Gesetzgebung verankert, allerdings waren sie auf ganz unterschiedliche Gesetze verteilt und wurden zusätzlich durch zahlreiche Gerichtsurteile immer wieder ausdifferenziert. Für den Patienten waren daher seine Rechtsansprüche kaum zu überblicken.

 

Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden die verstreuten Patientenrechte nun gebündelt und auf eine klare gesetzliche Basis gestellt.

 

Das mit den Paragraphen §§ 630 a bis 630 h im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Gesetz stärkt die Rolle des Patienten und stellt ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden. Die Rechte des Versicherten werden umfassend ausgebaut und die Pflichten des Behandelnden festgeschrieben.

 

Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient und der neuen Gesetzgebung finden Sie in der Patientenrechtebroschüre.

Eine zentrale Aufgabe der Deutschen Hirntumorhilfe besteht in der Information und Aufklärung von Hirntumorpatienten zu allen für sie relevanten Themen. Dabei umfasst die Informationsarbeit nicht nur medizinische Themen, wie die einzelnen Hirntumorarten sowie Diagnose und Therapie der Erkankung, sondern schließt auch psychoonkologische und sozialrechtliche Fragen ein.

 

Im Zusammenhang mit dem neuen Patientenrechtegesetz hat die Organisation  Anfang Juli dieses Jahres Patientenvertreter aus ganz Deutschland zur Weiterbildung nach Leipzig geladen. In kleinem Kreis erhielt man einen umfassenden Einblick in die neue Gesetzgebung und die damit verbundenen Möglichkeiten. mehr

Zurück zur Startseite der Patientenrechte

Wissenswertes

Tumortherapiefelder

Lebensqualität und Behandlung mit elektrischen Wechselfeldern

> mehr

PCV beim Gliom Grad 2

Alleinige Chemotherapie wirksam

> mehr

Cannabinoide beim Glioblastom

Erste Studiendaten zu Nabiximols und TMZ

> mehr