Studienregister

Thema des Monats: Plädoyer für ein Studienregister Neuroonkologie

Trotz zahlreicher Fortschritte in der medizinischen Versorgung stellen Hirntumoren sowohl Ärzte als auch Betroffene noch immer vor besondere Herausforderungen. Vor allem die aggressiven, schnellwachsenden Formen gehören zu den am schwersten zu therapierenden Krebserkrankungen und die Behandlungsoptionen sind begrenzt. Umso wichtiger ist es, diese Tumoren genauer zu erforschen und Therapiemöglichkeiten ständig weiterzuentwickeln.

 

Zu diesem Zweck wird an neuroonkologischen Zentren eine Vielzahl klinischer Studien durchgeführt, an denen Hirntumorpatienten teilnehmen können. Die Suche nach einer geeigneten Studie gestaltet sich jedoch oftmals als schwierig, da ein zentrales neuroonkologisches Studienregister fehlt.

 

Zwar finden sich auf den Internetseiten einiger neurochirurgischer Kliniken vereinzelte Studienübersichten, diese umfassen jedoch lediglich die Forschungsprojekte am jeweiligen Zentrum. Einen Überblick über alle in Deutschland aktuell verfügbaren Studien für Hirntumorpatienten bekommt der Suchende damit nicht.

 

Mit dem Clinical Trials Register des U.S. National Institutes of Health, dem EudraCT-Register der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und dem Deutschen Register Klinischer Studien sind in den letzten Jahren grundlegende Ansätze eines zentralen Studienregisters geschaffen worden, in welchem sich auch neuroonkologische Studien und die jeweiligen Studienzentren finden lassen. Allerdings fällt die Handhabung dieser Register Laien oftmals schwer. Die verhältnismäßig wenigen Studien für Hirntumorpatienten müssen in der Masse aller eingetragenen Forschungsvorhaben erst einmal gefunden, die aktuell rekrutierenden Studien von bereits geschlossenen unterschieden und im Falle internationaler Register die in Deutschland verfügbaren Studien herausgefiltert werden.

 

Hinzu kommt, dass die existierenden Register zum Großteil auf einer Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle der Wissenschaftler basieren. Zwar existieren nationale Regularien zur Registrierungspflicht, diese beschränken sich aber in aller Regel auf Arzneimittelstudien. Klinische Prüfungen von Medizinprodukten oder Behandlungstechniken sind hiervon meist ausgeschlossen. Solange es keine gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Meldung aller klinischen Studien gibt, bleiben diese Register unvollständig und können nur als Grundlage einer allumfassenden Recherche dienen.

 

Um dieser Situation der fehlenden erkrankungsspezifischen Studienübersicht Rechnung zu tragen, forciert die Deutsche Hirntumorhilfe die Erstellung eines nationalen neuroonkologischen Studienregisters. Dieses soll Patienten bei der Suche nach geeigneten Studien für den eigenen Fall helfen, aber auch Fachärzten als Plattform für den wissenschaftlichen Austausch dienen.

 

Bereits jetzt können sich Patienten beim Hirntumor-Informationsdienst unter 03437.702 702 Unterstützung bei der Suche nach möglichen Studien holen.

Wissenswertes

PCV beim Gliom Grad 2

Alleinige Chemotherapie wirksam

> mehr

Cannabinoide beim Glioblastom

Erste Studiendaten zu Nabiximols und TMZ

> mehr

Tumortherapiefelder

Lebensqualität und die Behandlung mit elektischen Wechselfedern

> mehr